Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ergänzende Vertragsbedingungen für Veranstaltungen durch den IT-Sicherheitscluster e.V.

(1) Die nachfolgenden Ergänzenden Vertragsbedingungen des IT-Sicherheitsclusters e.V. gelten ergänzend zu den AGB der Digistore 24 GmbH für Käufer im Vertragsverhältnis zwischen der Digistore 24 GmbH und den Käufern bzw. Teilnehmerinnen von Veranstaltungen. Der IT-Sicherheitscluster e.V.erbringt als Vertragspartner und Erfüllungsgehilfe der Digistore24 GmbH Dienstleistungen in Form von Veranstaltungen, vor allem Webinaren, gegenüber Teilnehmern. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem IT-Sicherheitscluster e.V.und der jeweiligen Teilnehmerin kommt also nicht zustande.

(2) Veranstaltungen des IT-Sicherheitsclusters e.V. sind Vorträge, Seminare, Webinare. Der Inhalt der jeweiligen Veranstaltung ergibt sich aus dem Veranstaltungsprogramm, das vor dem Vertragsschluss mit Digistore 24 GmbH veröffentlicht wurde.

(3) Für Webinare und Webinarreihen erhält der Teilnehmer persönliche Zugangsdaten. Die Nutzung dieser Zugangsdaten und die damit verbundene Nutzung des Webinars oder Webinarreihe ist auf die jeweilige Teilnehmerin und auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.

(4) Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungsprogramm durchgeführt. Dabei ist der IT-Sicherheitscluster e.V. berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für die Teilnehmerin nicht wesentlich ändern. Hierzu zählen auch Terminverschiebungen.

(5) Der IT-Sicherheitscluster e.V. ist berechtigt, die vorgesehenen Referenten bei Live-Webinare im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Ein Anspruch auf Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Referenten besteht nicht.

(6) Bei manchen Veranstaltungen kann die Teilnehmerin gegen Entrichtung eines bestimmten Betrags bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Ob und wie dies möglich ist, ergibt sich aus der Ankündigung. Erscheint der Teilnehmer aber ohne vorherige Mitteilung nicht zur Veranstaltung, nimmt er nicht daran teil oder verlässt er die Veranstaltung vor ihrem Ende, hat der Teilnehmer immer die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Der Teilnehmer hat auch keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Veranstaltung.

(7) Der IT-Sicherheitscluster e.V. behält sich vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl bis spätestens 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin oder aus sonstigen, von der IT-Sicherheitscluster e.V. nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt), abzusagen (Rücktritt des IT-Sicherheitsclusters e.V.). Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall umgehend zurückerstattet.

(8) Die Rücktrittserklärung des IT-Sicherheitsclusters e.V.erfolgt gegenüber der Digistore24 GmbH. Diese (oder der IT-Sicherheitscluster e.V.) wird die Teilnehmer dann unverzüglich über die Nichtdurchführung der Veranstaltung unterrichten. Es besteht bei einem Rücktritt seitens des IT-Sicherheitsclusters e.V. kein Anrecht der Teilnehmerin auf Durchführung der Veranstaltung durch den IT-Sicherheitscluster e.V. .

(9) Der IT-Sicherheitscluster e.V.ist bei einem Dauerschuldverhältnis über die Erbringung von Veranstaltungen berechtigt, das Dauerschuldverhältnis bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus sonstigen, von der IT-Sicherheitscluster e.V.nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gegenüber der Digistore 24 GmbH ordentlich zu kündigen.

(10) Die Digistore 24 GmbH (oder der IT-Sicherheitscluster e.V.) wird die Teilnehmer dann unverzüglich über die Nichtdurchführung der Veranstaltung unterrichten. Es besteht nach Beendigung des Dauerschuldverhältnisses durch den IT-Sicherheitscluster e.V. kein Anrecht der Teilnehmer auf Durchführung der von der Kündigung umfassten Veranstaltungen durch den IT-Sicherheitscluster e.V.. Abbuchungen aus dem Dauerschuldverhältnis werden von Digistore24 GmbH nach Beendigung des Dauerschuldverhältnisses umgehend eingestellt. Im Voraus oder zu viel entrichtete Teilnahmegebühren werden von Digistore24 rückerstattet.

Stand: 01.03.2018