Für Fragen zur Zertifizierung melden Sie sich bitte direkt bei Sandra Wiesbeck. Sie steht Ihnen als erste Ansprechpartnerin gern zur Verfügung – Kontaktdaten: sandra.wiesbeck[ -/ @ -/ ]swi-informationssicherheit.de | Tel: 0152 07533016. Es dürfen ausschließlich von uns und dem IT-Sicherheitscluster e.V. akkreditierte Zertifzierungsgesellschaften nach CISIS12 zertifizieren. Falls Dienstleistungen von externen Beraterinnen oder Berater in Anspruch genommen wurden, wird vor dem Audit geprüft, ob die Beraterinnen und Berater hier gelistet sind und ein gültiges Zertifikat besitzen.
Hier finden Sie das aktuelle CISIS12-Auditschema zum kostenlosen Download (PDF Dokument).
Übergangsfristen für die Zertifizierung
Haben Sie Sie die Vorgängerversion von CISIS12 im Einsatz, gelten Übergangsfristen für die Zertifizierung, die Sie beachten müssen:
– Es erfolgen keine Erst- oder Re-Zertifizierungen mehr nach ISIS12 2.0. (Stand: 24.08.2023)
Für die Überwachungsaudits gelten ab sofort angepasste Regelungen:
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Ursprüngliche Übergangsfrist |
Neuerung |
Ablauf des Zertifikats |
Durchführung Überwachungsaudits nach ISIS12 2.0 vor dem: |
30.05.2023 |
30.05.2024 |
1 Jahr nach dem 1. Überwachungsaudit, spätestens jedoch am 30.05.2025 |
Durchführung 2. Überwachungsaudit vor dem: |
30.05.2023 |
30.05.2024 |
1 Jahr nach dem 2. Überwachungsaudit, spätestens jedoch am 30.05.2025 |
Ab dem 01.06.2025 verlieren sämtliche ISIS12 2.0 Zertifikate ihre Gültigkeit.